Palliativversorgung

Die ambulante Arzneimittel-Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen konnte in den vergangenen Jahren erheblich verbessert werden. Die Notfallbevorratung in unseren Apotheken wurde erweitert, Hospiz und Einrichtungen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) halten für den unvorhersehbaren, dringenden und kurzfristigen Bedarf ihrer Patienten einen Notfallvorrat bereit und in palliativmedizinischen Krisensituationen dürfen Ärzte unter bestimmten Umständen Betäubungsmittel überlassen.

Diese Erfolge wollen wir in der Zukunft fortsetzen. Die Arzneimittelversorgung von Palliativpatienten muss überall in der Fläche sichergestellt werden. Dabei ist es zentrale Aufgabe der Palliativmedizin, die Lebensqualität der Patienten und ihrer Angehörigen durch eine routinierte, vorausschauende Symptomkontrolle zu erhalten. Dazu gehört auch, vermeidbare Notfallsituationen mit all ihren Begleitumständen auszuschließen, was dank einer professionellen Versorgung im Vorfeld möglich ist.